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Vorteile

Vorteile als Mitarbeiter/in der Migros Neuenburg-Freiburg

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren direkten Vorgesetzten oder die Personalverwaltung.

Beschreibung

Möglichkeit, in den Migros-Restaurants, Take-Away, Coffee & Time der Genossenschaft sowie in Oliva, Otium und Marin Business Center mit einem Rabatt von 15% zu konsumieren.
 

Anspruchsberechtigte

Alle Angestellten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder einem befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten.

 

Zugang zum Gesamten Angebot

Rabattkarte -15% in Migros-Restaurants

Beschreibung

Holen Sie sich Rabatte, indem Sie unser App herunterladen.

Anspruchsberechtigte

Alle Angestellten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder einem befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten.

 

Zugang zum Gesamten Angebot

Wie kann ich die App herunterladen und nutzen

Beschreibung

Die Mitarbeitenden können in den Migros-Klubschulen der Genossenschaft von einem jährlichen Ausbildungspaket in Höhe von 800 CHF profitieren.
 

Anspruchsberechtigte

Alle Angestellten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Für Angestellte, die nach Stunden bezahlt werden (mindestens ein Jahr im Unternehmen), ist der Betrag proportional zu den geleisteten Stunden. Auch die Kinder (bis 18 Jahre) der Mitarbeiter können dieses Angebot nutzen.
 

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Migros-Klubschule

Beschreibung

Beim Abschluss eines Jahresabonnements profitieren Sie von einem Rabatt von CHF 100.-. Dieser Betrag wird mit Ihrem Migros-Klubschulen-Pauschal gegen Vorlage einer Kostenrechnung und eines Zahlungsbelegs erstattet.
 

Anspruchsberechtigte

Alle Angestellten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Bei Angestellten, die nach Stunden bezahlt werden (mindestens ein Jahr im Unternehmen), ist der Betrag proportional zu den geleisteten Stunden.
 

Beschreibung

Movis ist ein externes Unternehmen, das Mitarbeitenden in Schwierigkeiten hilft, indem es ihnen Unterstützung und Beratung bietet (Scheidungen, finanzielle Probleme, Familie und Kind usw.).
 

Anspruchsberechtigte

Alle Mitarbeiter/innen.
 

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MOVIS

Beschreibung

Es gibt 4 Dauerangebote, darunter 15% Rabatt auf Korrekturbrillen.
 

Anspruchsberechtigte

Alle Mitarbeiter/innen.
 

Zugang zum Gesamten Angebot

Optic 2000

Beschreibung

Prämienrabatt auf bestimmte Zusatzversicherungen für Sie und Ihre Familie.
 

Anspruchsberechtigte

Alle Mitarbeiter/innen.
 

Zugang zum Gesamten Angebot

CSS

Beschreibung

Sparen Sie bis zu 20 % auf die von Swica angebotenen Prämien.
 

Anspruchsberechtigte

Alle Mitarbeiter/innen.
 

Zugang zum Gesamten Angebot

SWICA

Beschreibung

4 Plätze mit Elektroladestationen stehen für MNF-Mitarbeiter/innen zur Verfügung, die den Parkplatz der CEX nutzen, um ihre privaten Elektrofahrzeuge aufzuladen. Dieser Mitarbeitervorteil wird in Zusammenarbeit mit unserem Partner Migrol AG zum Preis von 36 Rp. pro kWh angeboten.

Um davon zu profitieren, müssen Sie das Verfahren befolgen, das auf dem unten stehenden Link erklärt wird. 

An der Ladestation befindet sich ein QR-Code für Personen, die bereits ein Konto eingerichtet haben, und ein zweiter für spontane, nicht registrierte Nutzer.

 

Anspruchsberechtigte

Mitarbeiter/innen, die Zugang zum Marin-CEX-Parkplatz haben.
 

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Ladestationen

Vorteile als Mitarbeiter/in der Migros-Gruppe

Als Mitarbeiter/in der Migros-Gruppe profitierst du von zahlreichen Vorteilen und Rabatten (Versicherungen. Treibstoff, Freizeit, Gesundheit, Handy-Abonnement usw.). Zu diesen Vorteilen gelangst du über die entsprechende Seite im Intranet der Migros-Gruppe.

Siehe die Vorteile der Migros-Gruppe

Vorteile durch den Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) der Migros-Gruppe

18 Wochen Mutterschaftsurlaub.

Bezahlter Urlaub von 4 Wochen und die Möglichkeit, zwei zusätzliche unbezahlte Wochen zu beantragen.

Bezahlter Urlaub von drei Wochen und die Möglichkeit, zwei zusätzliche unbezahlte Wochen zu beantragen.

Die Mitarbeitenden, mit Ausnahme der Mitglieder des Kaders, haben im Kalenderjahr ab dem 1. Arbeitstag Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Wenn ein Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres beginnt oder endet, ist der entsprechende Lohn anteilig zu zahlen.

Abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder dem Alter des Mitarbeiters variiert die Anzahl der Urlaubswochen wie folgt:

  • Ab dem Kalenderjahr, in dem der Mitarbeitende sein 21. Lebensjahr vollendet, und bis zum 20. Dienstjahr: 5 Wochen
  • Bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Mitarbeitende sein 20. Lebensjahr vollendet bzw. ab dem Kalenderjahr, in dem er sein 50. Lebensjahr vollendet, und ab dem 21. Dienstjahr: 6 Wochen
  • Ab dem Kalenderjahr, in dem der Mitarbeitende sein 60. Lebensjahr vollendet oder ab dem 31. Dienstjahr: 7 Wochen

Die Leistungen der Migros-Pensionskasse (MPK) liegen weit über dem gesetzlichen Minimum. Die Mitarbeitenden werden mit 64 Jahren pensioniert; eine vorzeitige Pensionierung ist ab 58 Jahren möglich. Bis zum Eintreten der offiziellen AHV-Rente erhalten die Männer eine AHV-Ersatzrente Migros – ein exklusiver Migros-Vorteil. Der Arbeitgeberbeitrag in der MPK beträgt 17%, der Arbeitnehmerbeitrag 8,5%. Die Migros übernimmt mithin 2/3 der Pensionskassenbeiträge und liegt somit weit über dem Schweizer Durchschnitt.

Möglichkeit, die Treueprämie auf dem M-Partizipationskonto anzulegen und von einem attraktiven Vorzugszinssatz zu profitieren.

  • Nach 5 Dienstjahren:   Fr. 1’500.– oder  5 Ferientage
  • Nach 10 Dienstjahren: Fr. 2’500.– oder 10 Ferientage
  • Nach 15 Dienstjahren: Fr. 3’500.– oder 15 Ferientage
  • Nach 20 Dienstjahren: Fr. 5’000.– oder 20 Ferientage
  • Nach 25 Dienstjahren: Fr. 5’000.– oder 20 Ferientage
  • Nach 30 Dienstjahren: Fr. 5’000.– oder 20 Ferientage
  • Nach 35 Dienstjahren: Fr. 5’000.– oder 20 Ferientage
  • Nach 40 Dienstjahren: Fr. 5’000.– oder 20 Ferientage
  • 3 Arbeitstage für die eigene Hochzeit.
  • 1 Arbeitstag bei der Heirat des eigenen Vaters oder der eigenen Mutter, der eigenen Geschwister, der eigenen Kinder oder der eigenen Enkelkinder.
  • 5 Arbeitstage beim Tod des Ehepartners oder des Konkubinatspartners, beim Tod der eigenen Kinder oder des Vaters oder der Mutter.
  • 2 Arbeitstage beim Tod eines Schwiegerelternteils, eines Schwiegersohns oder einer Schwiegertochter, eines eigenen Bruders oder einer eigenen Schwester.
  • 1 Arbeitstag beim Tod eines eigenen Großelternteils, einer Enkelin, eines Enkels, einer Schwägerin, eines Schwagers, einer Tante oder eines Onkels.
  • 1 Arbeitstag bei einem Umzug aus der eigenen Wohnung.
  • 1/2 Arbeitstag bei der Rückgabe von militärischer Ausrüstung.

Krankentagegeld wird für 730 Tage gezahlt. 100% des Nettolohns ab dem ersten Tag ausbezahlt.